Alle Nachfolger des Heiligen Pius X. haben seine Zielrichtung betreffend die Erstkommunion ab dem ersten Vernunftgebrauch bekräftigt. Wir haben darüber eine vollständige Dokumentation zusammengestellt und publiziert: „Zusammenstellung von kirchlichen Texten und Dokumenten über das Alter der Kinder beim Erstkommunionempfang“. Wer diese zu erhalten wünscht, der schreibe an uns!

- S.H. Benedikt XV (1914 – 1922), unmittelbarer Nachfolger des Hl. Pius X., der in seiner ganzen Fülle den Geist des Dekretes „Quam Singulari“ erfasste, wendete sich am 26. Juni 1916 an alle Kinder Europas und lud sie dazu ein, die Heilige Kommunion aufzuopfern, damit der furchtbare Krieg, der gerade wütete, aufgehalten werde („Acta Benedicti P.P. XV“ zum Mandat vom 30. Juli, den Empfang der Heiligen Eucharistie für Kinder beiderlei Geschlechts mit einem feierlichen Ritus zu fördern, gemäß den Anliegen des Pontifex Maximus (des Papstes; Anm. d. Übers.). 26 Juni 1916, Acta Apostolicae Sedis, Band VIII, Nr. 7 – 7.7.916).

 

 

- S.H. Pius XI (1922 -1939). Seine offizielle Stimme ist Kardinal Domenico Jorio gewesen, Sekretär der Heiligen Sakramentenkongregation, der in seinem Kimmentar zum Dekret „Quam Singulari“, publiziert im Jahre 1928, schrieb: „Es liegt es uns am Herzen, über die erlauchten Gedanken Seiner Heiligkeit Unseres Herrn (Jesus Christus) und unseres Papstes Pius XI. über die Erstkommunion der Kinder zu referieren. Wir stellen dabei unzweifelhaft fest, dass Seine Heiligkeit im vergangenen Jahr Seine Eminenz, Kardinal Boggiani,  in der Eigenschaft als Legat des Nationalen Eucharistischen Kongresses nach Bologna sandte, um dort sein persönliches Bedauern darzulegen, weil das Dekret über die Erstkommunion der Kinder noch immer nicht überall in seiner Gänze Beachtung findet: er bevollmächtigte gleichzeitig zu der Erklärung vor diesem Kongreß, dass es seine feste Absicht und sein Wille ist, dass man dieses Dekret vollständig und ganz befolge.“
Bei der Gelegenheit einer Audienz mit dem Prälaten von Brixen (Südtirol), bei der es vor allem über die Frage des Alters der Kinder bei der Erstkommunion ging, sprach Pius XI. die unmissverständlichen Worte aus: „Frühzeitig, frühzeitig, frühzeitig!“

- S.H. Pius XII. (1963 – 1978) stützte das prophetische Testament Pius X., indem er die Eucharistie als die wichtigste Quelle der Gnade anerkannte, durch die allein die Kirche in den schwierigen und schicksalhaften Zeiten die Prüfungen hatte überwinden  können: „Die Kirche ist heute mehr denn je zuvor eine Kirche, die kämpft und streitet. Von woher können die Kämpfer kommen? Wo können sie sich formieren, wenn nicht am Altar und aus der Kraft der Eucharistie? Alles übrige wird nicht lang dauern, doch das Leben mit, in und für Christus wird andauern.“I

 

 

-S.H. Paul VI. (1963 – 1978) ruft im „Allgemeinen Direktorium für die Katechese“, approbiert und bestätigt in Rom am 11. April 1971, nochmals zum Gehorsam gegenüber dem Dekret „Quam Singulari“ auf.
Diese Regelung („Initiation .zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie“, ist dem „Allgemeinen Direktorium für die Katechese“, approbiert und bestätigt in seiner Autorität als Papst Paul VI. in Rom, am 11. April 1971, beigefügt. Der offizielle  lateinische Text findet sich unter: AAS 63 (1972) 97-176. Die Italienische Version entstammt dem Enchiridion Vaticanum – September 1982 – 12. Ausg. – EDB Bologna) Sie (die Regelung) setzt sich zum Ziel, die vom Lehramt der Kirche und besonders vom II. Vatikanischen Konzil festgelegten theologisch-pastoralen Grundprinzipien darzubieten, durch die die pastorale Tätigkeit des Dienstes am Wort besser geleitet und koordiniert werden kann. Die Empfänger des „Direktoriums“ sind in erster Linie die Bischöfe, die Bischofskonferenzen und ganz allgemein die, die auf dem Gebiet der Katechese Verantwortung übernehmen. Papst Paul VI. unterstreicht die Wichtigkeit der Pflicht zum Erstkommunionempfang zu Beginn des Vernunftalters, um die umgreifende Praxis einzudämmen, die – das Alter zum Kommunionempfang  auf ein Alter von 8 bis 9 Jahre angehoben – das Dekret „Quam Singulari“ in seiner Durchführung behinderte, und er setzte sich diesem somit klar ersichtlich entgegen, auch in dem, was das Sakramente der Beichte betrifft.
Gegen diese Praxis intervenierte Paul VI. erneut bei zwei Gelegenheiten, und zwar in den Jahren 1973 und 1977 (Acta Apostolica Sedis, gleichermaßen von der Kongregation für Sakramente und Göttlichen Kult und von der Kongregation für den Klerus erlassenen Dokumenten in Bezug auf die Spendung des Bußsakramentes: AAS 65, 1973, S. 410 und AAS 69, 1977, S.427), um wenigstens dadurch die gröbsten Missbräuche zu verhindern. In den letzten beiden Erklärungen, das „Allgemeine Direktorium für die Katechese“ betreffend, wird noch eigens unterstrichen, wie die Kirche es wünsche, dass die Beichte und die Frühkommunion verpflichtend sei. Der Kern seiner Forderung wird sehr deutlich formuliert: Die Wiedererlangung des Geistes des Dekrets „Quam Singulari“ ist die Befolgung dieses Dekretes. Wir zitieren wörtlich: „In dem vorliegenden Dokument und nach reiflicher Überlegung…erklären die Heiligen Kongregationen für die Sakramente und für den Klerus, mit der ausdrücklichen Zustimmung Paul VI., dass … das Dekret „Quam Singulari“ überall und in besonderer Weise Beachtung und Anwendung finden muß.“ (AAS 65, 1973, cit.)

-S.H. Johannes Paul II. (1978 – 2005) bestätigte am 17. Oktober 1979 die Richtlinie seines Vorgängers Paul VI. in der der Apostolischen Aufforderung „Katechese Tradendae“, gerichtet an das Episkopat, den Klerus und an die Gläubigen der gesamten Katholischen Kirche bezüglich der Katechese in unserer Zeit. In dieser Apostolischen Aufforderung wird erklärt, dass das „Allgemeine Direktorium für die Katechese“ ein grundlegendes Dokument zur katechetischen Erneuerung in der gesamten Kirche ist. Die Aufforderungen zu dem Dekret „Quam Singulari“ der beiden Päpste bestätigen die Aktualität und Bedeutsamkeit dieses Dekretes. Paul VI. und Johannes Paul II. erinnern uns daran, dass es nötig ist, zu dieser Quelle zurückzukehren, „um die katechetische Erneuerung in der gesamten Kirche anzuregen und darin zu unterweisen“, um es mit den Worten des Letzteren auszudrücken.

Bei der Generalaudienz vom 17. August 1994 sprach Johannes Paul II. von der großen Bedeutung der Kinder, „dem Herzen der Kirche“. Höhepunkt dieser Audienz waren seine prophetischen Worte: „…Ganz spontan möchte ich mit einem bedeutsamen Ausspruch meines Vorgängers, Pius X., abschließen. In seinem Bemühen, das Alter für die Erstkommunion vorzuverlegen, sagte er: „Es werden Heilige unter den Kindern sein“. Diese Heiligen hat es inzwischen tatsächlich gegeben. Doch wir können heute noch hinzufügen: „Es werden Apostel unter den Kindern sein!“ Beten wir darum, dass diese Prognose, diese Vorzeichen sich immer mehr verwirklichen, wie sich die Worte Pius X. verwirklicht haben.“

Derselbe Papst sagt in seinem „Brief an alle Kinder in der Welt“, dem ersten Dokument in der Geschichte der Kirche, mit dem sich ein Papst direkt an die Kinder wendet: „Für wie viele Kinder in der Geschichte ist die Eucharistie Quelle geistiger, manchmal geradezu heroischer Kraft, gewesen!“
Die Kinder, mit der geistigen Kraft, die sie aus der Eucharistie erhalten, gewinnen eine außergewöhnliche Macht im Gebet, deshalb kann der Papst in seinem brief auch Bestätigen: „Was für eine enorme Macht hat das Gebet der Kinder! Jesus und Seine Mutter wählen oft die Kinder aus, um ihnen Aufgaben anzuvertrauen, die von großer Bedeutung für das Leben der Kirche und der Menschheit sind. Ich habe beschlossen, euch damit zu beauftragen, für den Frieden in der Welt zu beten.  Der Papst zählt sehr auf euer Gebet.“

In seinem letzten Buch: „Steht auf. Lasst uns gehen!“ (Johannes Paul II., Steht auf. Lasst uns gehen!“ Rom 2004, S. 81). Kommt Johannes Paul II. auf das Argument zurück: “Einer meiner Vorgänger, der Hl. Pius X., hat mit seiner Entscheidung zur Erstkommunion ein anrührendes Zeugnis pastoraler Liebe zu den Kindern gegeben. Er hat nicht nur das Alter gesenkt, um an den Tisch des Herrn zu treten,  (…) er eröffnet auch die Möglichkeit, die Hl. Kommunion schon vor dem siebentem Lebensjahr zu  empfangen, falls das Kind eine hinreichende Unterscheidungsgabe besaß. Die Frühkommunion war eine pastorale Entscheidung, die würdig ist, dass man sie lobt und ihrer gedenkt, denn sie hat viele Früchte der Heiligkeit und des Apostolates unter den Kindern bewirkt und das Aufblühen von priesterlichen Berufungen begünstigt.“